AudioVita hilft den Kunden nicht nur bei der richtigen Wahl der Hörgeräte, sondern auch unterstützt die Kunden auch beim Gesuch der Zivilinvalidität (Voraussetzung für das Gesuch um einen Beitrag durch die Krankenkasse) oder bei der Arbeitsinvalidität (sollte das Gehör durch laute Arbeit verloren gegangen sein).



AudioVita ist sowohl von den staatlichen Krankenkassen anerkannt als auch im Register der Lieferanten von Krankenkasse und INAIL eingetragen. All jene Kunden, die Anrecht auf Beiträge haben, können somit kostenlose Hörgeräte erhalten oder Hörgeräte höherer Qualität mit geringem Aufpreis. Weiters können Kunden die Hörgeräte von der Steuer absetzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Deckung der Kosten
Die staatliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für folgende Personen:
- Minderjährige
- Menschen mit mindestens 34% Zivilinvalidität, davon mindestens 11% wegen Hörverlust, wobei das bessere Ohr einen durchschnittlichen Hörverlust aufweisen muss von mindestens 55dB
- Menschen mit mindestens 34% Gesamtinvalidität nur mit Gehör oder Kriegsinvaliden
Die INAIL übernimmt hingegen die Gesamtkosten für Hörgeräte für:
- Arbeitsinvaliden
Vorgang um einen Beitrag der Krankenkasse anzusuchen
Sollten Sie noch nicht im Besitz der Zivilinvalidität sein wird der Hörgeräte-Akustiker mit einem sehr genauen Hörtest feststellen, ob der Hörverlust für ein Gesuch um die Zivilinvalidität ausreichend ist. Sollte dies der Fall sein, wird Ihnen einer unserer kompetenten Mitarbeiter im Hörzentrum AudioVita Ihnen beim Gesuch für die Zivilinvalidät behilflich sein.
Der Kunde fragt seinen Hausarzt um eine Einweisung zu einem Hörtest im Krankenhaus
Der HNO-Arzt bestätigt aufgrund des ausgeführten Hörtests Ihre Schwerhörigkeit und empfiehlt Ihnen Hörgeräte
In einem unserer Hörzentren von AudioVita empfielt Ihnen der Hörgeräte-Akustiker das ideale Hörgerät für Sie. Anschließend gibt der Hörgeräte-Akustiker den Kostenvoranschlag der Hörgeräte bei der Krankenkasse ab. Sollten Sie sich für ein qualitativ hochwertiges Hörgerät entscheiden das die Kosten für das Basis-Gerät übersteigt, wird von der Krankenkasse der Beitrag gewährt und die Differenz der Kosten sind zu Ihren Lasten.
Die Genehmigung wird nach Weiterleiten folgender Dokumente durch den Hörgeräte-Akustiker an das zuständige Amt der örtlichen Krankenkasse an Sie gesendet.
- Verschreinbung der Hörgeräte durch den Facharzt und originaler Hörtest des Krankenhauses
- Kostenvoranschlag, ausgefüllt durch den Hörgeräte-Akustikers
- Kopie der Zivilinvaliditäts-Bestätigung
- Kopie der Gesundheits-Karte
- Eigenerklärung zum Wohnsitz
Das zuständige Amt kontrolliert die Rechtmäßigkeit des Gesuchs und wird innerhalb 20 Tagen die Genehmigung ausstellen und sie Ihnen zuschicken.
Mit der Genehmigung durch die Krankenkasse kann der Pazient nochmals im Hörzentrum vorstellig werden und der Hörgeräte-Akustiker wird die von Ihnen ausgesuchten Geräte bestellen und diese auf Ihre Bedürfnisse unter Berücksichtigung der Anweisungen des HNO-Arztes anpassen.
Private Versichrungen für Ihre Hörgeräte
Gibt es eine Versicherung für Hörgeräte? Die Antwort ist eindeutig ja. Ihre Hörgeräte sind technologisch hochwertige Produkte, die auch versichert werden können. Fragen Sie Ihren Hörgeräte-Akustiker, er wird Ihnen eine Versicherung anbieten, die vor Verlust, Diebstahl oder jeglicher anderer Ereignisse schützt.